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   BFH, 15.10.1991 - VII R 9/90   

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https://dejure.org/1991,12013
BFH, 15.10.1991 - VII R 9/90 (https://dejure.org/1991,12013)
BFH, Entscheidung vom 15.10.1991 - VII R 9/90 (https://dejure.org/1991,12013)
BFH, Entscheidung vom 15. Oktober 1991 - VII R 9/90 (https://dejure.org/1991,12013)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Erstattung gezahlter Währungsausgleichsbeträge (WAB) - Mittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Devisentermingeschäft und Warengeschäft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 03.10.1991 - C-364/89

    An Bord Bainne / Hauptzollamt Gronau

    Auszug aus BFH, 15.10.1991 - VII R 9/90
    Ob ein entsprechendes Erfordernis überhaupt besteht (verneinend Generalanwalt in der Rechtssache C-364/89 des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften - EuGH -), kann offenbleiben, weil der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen beiden Geschäften jedenfalls im vorliegenden Fall auch bei der Bezahlung der Waren bestand.

    Anmerkung: Der EuGH ist in seinem Urteil vom 3. Oktober 1991 Rs. C-364/89 (Fundstelle noch nicht bekannt) zu dem Ergebnis gekommen, daß für die Anwendung von Art. 8 Abs. 3 letzter Unterabsatz VO (EWG) Nr. 926/80 ein wirtschaftlicher Zusammenhang bei der Abwicklung von Waren- und Devisentermingeschäft nicht erforderlich ist.

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BFH, 15.10.1991 - VII R 9/90
    Er ist daher zur Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH nicht verpflichtet (vgl. EuGH-Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81, EuGHE 1982, 3415, und Senatsurteil vom 23. Oktober 1985 VII R 107/81, BFHE 145, 266).
  • BFH, 23.10.1985 - VII R 107/81
    Auszug aus BFH, 15.10.1991 - VII R 9/90
    Er ist daher zur Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH nicht verpflichtet (vgl. EuGH-Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81, EuGHE 1982, 3415, und Senatsurteil vom 23. Oktober 1985 VII R 107/81, BFHE 145, 266).
  • BFH, 01.03.1990 - VII R 117/88

    Anforderungen an die Ablehnung eines Freistellungsauftrages - Ausgleich der

    Auszug aus BFH, 15.10.1991 - VII R 9/90
    Dieser besteht nach Art. 9 Abs. 1 VO (EWG) Nr. 926/80 darin, eine Freistellung von der Erhebung von WAB - nur - dann zu gewähren, wenn der Antragsteller durch den neuen WAB zusätzlich belastet wird, d. h. die Erhebung des WAB nicht erforderlich ist, um die Inzidenz der Währungsmaßnahme auf den vertraglich vereinbarten Preis auszugleichen, wobei nach Art. 8 Abs. 3 VO (EWG) Nr. 926/80 - grundsätzlich - ein durch Devisentermingeschäft erlangter Vorteil zu berücksichtigen ist (vgl. dazu Urteil des Senats vom 1. März 1990 VII R 117/88, BFH/NV 1990, 813, 814).
  • BFH, 16.06.1987 - VII R 133/84
    Auszug aus BFH, 15.10.1991 - VII R 9/90
    Die sich im Rahmen der bei Vertragsschluß getroffenen Vereinbarungen haltende Zeitdifferenz zwischen der Bezahlung der Waren und dem Eingang der Termindevisen kann dabei keine entscheidende Rolle spielen, sie kann nur Auswirkungen durch das Entstehen einer möglichen Zinsbelastung oder eines Zinsvorteils für die Klägerin haben, wenn die Devisen später oder früher als zur Bezahlung der Waren erforderlich eingehen (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 16. Juni 1987 VII R 133-135/84, BFHE 150, 235 ff., Zeitschrift für Zölle + Verbrauchsteuern 1987, 338).
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